In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Ottensen 27 vom 29. Juni 1983 (Hamburgisdies Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 154) wird folgende Vorschrift angefügt:
„12. Im Kerngebiet sind beiderseits der Bahrenfelder Straße Spielballen und ähnliche Einrichtungen unzulässig."