• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_6c597180-b3fc-400d-98c8-c59d199fad40

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_6c597180-b3fc-400d-98c8-c59d199fad40
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen48
    schluessel
    • §2 Nr.2
    text
    • In den Wohngebieten sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.