Entlang der Fischers Allee ist eine Überschreitung der Baulinien durch Erker um bis zu 2 m auf einer Breite von jeweils höchstens 10 m zulässig, wenn dabei die Straßenverkehrsfläche nicht überbaut wird. Von den festgesetzten Baulinien darf für Loggien um bis zu 2,5 m sowie im Bereich von Tiefgaragenausfahrten zurückgewichen werden.