Die auf Grund der Reichsgaragenordnung erforderlichen Einstellplätze oder Garagen sind im Planbezirk nicht zugelassen. Sie sind im benachbarten Planbezirk des Durchführungsplans D 51/51 (Planbezirk Pulverteich - Stralsunder Straße - Brennerstraße - Lindenstraße - südliche Grenze der Flurstücke 546, 548, 564, 581, 582 und 133) zu schaffen.