• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_6fbad921-00bb-4584-ba20-cabd41ec9e0f

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_6fbad921-00bb-4584-ba20-cabd41ec9e0f
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Moorfleet13
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen; im Kronenbereich eines jeden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.