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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder25
    schluessel
    • §2 Nr.24
    text
    • Die festgesetzten Kopfweiden und Pappeln an den Gewässern sind durch einen fachgerechten und turnusmäßigen Schnitt alle fünf bis acht Jahre als Kopfbäume dauerhaft zu pflegen; dies gilt auch für die Ersatzpflanzungen.