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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt46-Hoheluft-West12
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Für jeden infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Baum mit einem Stammumfang von mindestens 65 cm ist je angefangene 20 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden) ein Baum neu zu pflanzen. Bäume, die innerhalb der in der Planzeichnung festgesetzten Flächen zum Anpflanzen sowie für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern neu gepflanzt werden, können auf die Ersatz- pflanzverpflichtung nach Satz 1 angerechnet werden.