Vor einem Baubeginn im allgemeinen Wohngebiet des Flurstücks 5084 der Gemarkung Rissen sind im allgemeinen Wohngebiet oder in den angrenzenden privaten Grünflächen fünf Fledermaus-Winterquartiere und fünf Fledermaus-Spaltenquartiere in geeigneter Weise anzubringen und dauerhaft zu erhalten.