Die Neubebauung auf den mit „(B)“ und „(C)“ bezeichneten Flächen sowie das Kindertagesheim sind an ein Blockheizkraftwerk oder an das Fernwärmenetz anzuschließen. In Bereichen, in denen ein Fernwärmeversorgungsnetz nicht besteht, können Feuerstätten für leichtes Heizöl sowie gasförmige Brennstoffe, Sonnenenergie oder Wärmerückgewinnungsanlagen zugelassen werden.