Die Dachfläche auf der Fläche für den Gemeinbedarf ist mit Ausnahme der gemäß Nummer 5 zulässigen Anlagen und technischen Aufbauten zu mindestens 30 vom Hundert (v. H.) mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortangepassten Stauden und Gräsern zu begrünen. Darüber hinaus müssen mindestens 20 v. H. mit einem mindestens 50 cm starken Substrataufbau intensiv mit Stauden und Gräsern begrünt werden. Insgesamt sind jedoch mindestens 150 m² extensiv mit den oben genannten Standards oder alternativ eine bezüglich der Qualitäten gleichwertigen Fläche mit den oben genannten Standards intensiv herzustellen.