• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_72ac1226-9bc6-4e6e-b234-a5c7ffc71db6

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_72ac1226-9bc6-4e6e-b234-a5c7ffc71db6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen9
    schluessel
    • §2 Nr.16
    text
    • Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Anzupflanzende großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich eines jeden Baumes ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.