Für Geschäftsgebiet (G)
Die Flächen zwischen den Baugrenzlinien und den Grundstücksgrenzen (Straßenlinien, Begrenzungslinien, Grenzen zu Nachbargrundstücken) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (begrünte Fläche). Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.