• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_74a9d844-2ba0-4c8b-86d2-ef39094c8eb3

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_74a9d844-2ba0-4c8b-86d2-ef39094c8eb3
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne4
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und für die Reihenhäuser, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Gemeinschaftsstellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung weiterer Verpflichtungen für das Flurstück 2348 der Gemarkung Farmsen. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.