Im urbanen Gebiet sind Dachflächen mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzel-baren Substrataufbau zu versehen und flächendeckend, strukturreich und dauerhaft mit standortgerechten Stauden und Gräsern zu begrünen und als Retentionsdächer zum Rückhalt von Niederschlagswasser auszuführen. Von einer Begrünung kann für Dachflä-chen abgesehen werden, die – soweit jeweils erforderlich – der Belichtung, der Be- und Entlüftung, als Dachausstieg, als Brandschutzeinrichtungen und der Aufnahme von nicht aufgeständerten technischen Anlagen dienen.