Das Plangebiet ist reines Wohngebiet. Die Baugrundstücke müssen je Wohnung mindestens 1000 qm groß sein. Zulässig sind nur eingeschossige Einzel- und Doppelhäuser innerhalb der Baugrenzen, die 20,0 m von der Gewässerlinie der Este, 10,0 m von der Südwestgrenze des Flurstücks 1508 der Gemarkung Hasselwerder sowie 15,0 m vom Neuenfelder Fährdeich und der Südwestgrenze des Flurstücks 30 der Gemarkung Hasselwerder festgesetzt werden. Die höchstzulässigen Grund- und Geschoßflächenzahlen betragen 0,15.