Das Gesetz über den Bebauungsplan Steilshoop 5 vom 8. Juli 1969 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 153) wird wie folgt geändert: ln § 2 wird eine Nummer 8 hinzugefügt:
„8. Im Gewerbegebiet sind Verbraudhermärkte und Einkaufszentren unzulässig."