• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_76d5b930-3909-47b2-a732-d34afcdc01ce

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_76d5b930-3909-47b2-a732-d34afcdc01ce
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel46
    schluessel
    • § 2 Nr. 19
    text
    • In den Baugebieten ist für je angefangene 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche einschließlich der unterbauten Flächen mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 300 m² mindestens ein mittel- oder großkroniger Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Verbleibende Bäume des Bestandes können hierauf angerechnet werden, ausgenommen davon sind Bäume innerhalb der mit „(E)“, „(F)“ und „(G)“ bezeichneten Flächen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan