Auf der mit „(F)“ bezeichneten festgesetzten Fläche für die Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist der Baum- und Heckenbestand zu erhalten und so zu ergänzen und bei Abgang zu ersetzen, dass der Charakter und Umfang als durchgängige Baumreihe mit einer geschnittenen Heckenunterpflanzung erhalten bleibt. Dabei sind durchschnittlich je 10 m ein Baum und für je 1 m mindestens drei Heckensträucher zu erhalten beziehungsweise anzupflanzen.