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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuenfelde1
    schluessel
    • §2 Nr.2
    text
    • Bauliche Anlagen dürfen erst errichtet werden, wenn das gesamte Baugrundstück auf mindestens 3,4 m über Normal-null aufgehöht worden ist. Die Kellerfußböden müssen mindestens 3,4 m über Normalnull liegen. Als Außenmaterial ist roter Vormauerstein zu verwenden. Die Dächer dürfen höchstens 33 Grad geneigt sein, Werbeanlagen sind unzulässig.