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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • Stellingen3(2Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.6.2
    text
    • In dem mit „B“ bezeichneten Bereich: Im Industriegebiet wird eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Baumassenzahl von 6,0 und eine Traufhöhe der Gebäude von 18 m festgesetzt. Fabriken und Betriebsstätten, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen für die Umgebung verursachen können, sind unzulässig.