Das Gesetz über den Bebauungsplan Billstedt 42 / Horn 28 vom 8. November 1971 (Hamburgisches Gesetz-und Verordnungsblatt Seite 207) wird wie folgt geändert:
In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung „Parkanlage" in die Festsetzung „Bolzplatz" geändert.