Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände von Gebäuden sind in rotem bis rotbuntem Ziegelmauerwerk auszuführen. Für einzelne Architekturteile können andere Baustoffe zugelassen werden, wenn Ziegelmauerwerk vorherrschend bleibt. Kellerersatzräume und Garagen sind dem Hauptgebäude in Material und Farbgebung gestalterisch anzupassen.