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    • 6.0
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek72
    schluessel
    • § 2 Nr. 6
    text
    • In den Allgemeinen Wohngebieten 3 und 4 sind durch Anordnung der Baukörper und/oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Ausnahmen von Satz 1 können zugelassen werden, wenn in jeder Wohnung mindestens ein Schlafraum den lärmabgewandten Gebäudeseiten zugeordnet wird.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan