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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld78
    schluessel
    • §2 11.
    text
    • Im urbanen Gebiet ist bei Verkehrslärmpegeln zwischen 55 und 60 dB(A) nachts durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wir-kung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnah-men insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlaf-räumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nacht-zeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlaf-räume zu beurteilen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan