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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Allermoehe25-Billwerder21-Bergedorf87
    schluessel
    • §2 Nr.12
    text
    • In den drei- und viergeschossigen Wohngebieten ist auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand bis zu 6 m beträgt, oder je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand mehr als 6 m beträgt.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan