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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge84
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Innerhalb der mit „(G)" bezeichneten Fläche sind Stellplätze nur zwischen den Gebäuden zulässig; sie sind unterhalb der Erdgeschoßfußbodenebene anzuordnen, mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen und intensiv zu begrünen.