Im Kerngebiet ist die Dachfläche des in der Planzeichnung mit einer GH von 41 m festgesetzten Gebäudeteils zu 80 v. H. und die Dachfläche des mit einer GH von 69,50 m festgesetzten Gebäudeteils zu 50 v. H. mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft mindestens extensiv zu begrünen. Als Ersatz für die Begrünung von 80 v. H. der Dachfläche des mit einer GH von 51,50 m festgesetzten Gebäudeteils sind Retentionsflächen gleicher Größenordnung auf den mit Tiefgeschossen unterbauten Vegetationsflächen auszubilden.