Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis, für den Anschluss der Flurstücke 1797 und 1764 (alt: 1550) der Gemarkung Rotherbaum und der hinteren Teile des Flurstücks 1549 der Gemarkung St. Pauli-Nord an die Lagerstraße, eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.