• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_8486dbea-c197-4a5a-8867-bf6b91110f13

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_8486dbea-c197-4a5a-8867-bf6b91110f13
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen6
    schluessel
    • §2 Nr.8
    text
    • Als Einfriedigungen an der Wegegrenze sind nur Hecken bis zur Höhe von 0,75 m und Zäune bis zur Höhe von 0,60 m zulässig, wenn diese durch Hecken verdeckt werden. Andere Einfriedigungen können ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie einem besonders gepflegten Landschafts- und Straßenbild entsprechen.