Auf den nicht überbaubaren Flächen des Gewerbegebietes sind in einer Tiefe bis zu 12 m zur angrenzenden Wohnbebauung Nebenanlagen, Stellplätze sowie Flächen für den Kraftfahrzeugverkehr ausgeschlossen. Diese Flächen sind gärtnerisch zu gestalten, soweit sie außerhalb der Anpflanzungsgebote liegen.