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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    schluessel
    • §2 Nr. 30
    text
    • Die festgesetzten Geh- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, zu verlangen, dass die bezeichneten Flächen als allgemein zugängliche Wege hergestellt und unterhalten werden sowie die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh- und Leitungsrechten können zugelassen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan