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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese44
    schluessel
    • §2 Nr.17
    text
    • Für die festgesetzten Baum-, Hecken- und Strauchanpflanzungen sind stand¬ort-gerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Bei Abgang sind an gleicher Stelle gleichartige Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronen-bereich festgesetzter Bäume unzulässig.