• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_872e186e-fc92-42df-a3c9-08df3367e35a

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Sasel5(1Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.4
    text
    • In den vom anliegenden Übersichtsplan erfaßten Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Fahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. Außerdem werden mit Ausnahme des Flurstücks 6860 sowie der daran angrenzenden Fläche des Flurstücks 6861 bis zu einer Linie, die in 70 m Entfernung parallel zur Straße Saseler Bogen verläuft, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) ausgeschlossen.“