• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_88bdf9a5-bb0e-4524-a68d-dd8702bfcf85

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_88bdf9a5-bb0e-4524-a68d-dd8702bfcf85
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Sinstorf23
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • Entlang der Straße Meckelfelder Weg sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Seiten der Gebäude nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Wohn- und Schlafräume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn- und Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan