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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neustadt51-StPauli46
    schluessel
    • §2 Nr. 19
    text
    • Gläserne Balkonbrüstungen sind durch wirksame Maßnahmen für Vögel wahrnehmbar zu machen. Dies gilt auch für übrige Glasflächen und an Gebäuden, wenn der Glasanteil der Fassadenseite größer als 75 vom Hundert ist oder zusammenhängende Glasflächen von größer 6 m² vorgesehen sind. Satz 2 gilt nicht für Glasflächen bis 10 Meter über Geländeoberkante, es sei denn, die Glasflächen befinden sich in unmittelbarer Nähe von Gehölzen oder größeren Vegetationsflächen oder ermöglichen eine Durchsicht auf Vegetation oder den Himmel.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan