• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_89a25cad-98b2-4a9f-aad6-c012921b9a8b

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_89a25cad-98b2-4a9f-aad6-c012921b9a8b
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Curslack15
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Die Außenwände von Gebäuden sind als rotes oder rotbraunes Ziegelmauerwerk auszuführen. Für Nebengebäude und für untergeordnete Teile von Außenwänden von Wohngebäuden, die 30 vom Hundert (v.H.) der jeweiligen Fassadenfläche nicht überschreiten, ist außerdem weiß, braun und grün angestrichenes Holz sowie Holz in Naturfarbe zulässig. Für Nebengebäude ist außerdem weißer Putz zulässig. Nummer 5 Sätze 1 bis 3 gilt nicht für bauliche Anlagen, die ausschließlich der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen (z.B. Maschinenhallen und Gewächshäuser).
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan