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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt21
    schluessel
    • §2 Nr.7
    text
    • Für die Gebäude auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen der Kerngebiete sind Brücken zu schaffen, die an den hochwasserfreien Geesthang angebunden sind, soweit keine Aufhöhung der Großen Elbstraße auf 6,5 m über Normalnull erfolgt. Die lichte Höhe fester Brücken muß im Bereich der Großen Elbstraße mindestens 8,5 m betragen.