Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von min-destens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine Vege-tationsfläche von mindestens 12 m anzulegen.