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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • Rissen43
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • Für die zu erhaltenden Bäume sowie Strauch- und Heckenanpflanzungen sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.