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    • 6.0
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg90
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie ist ausschließlich im Kerngebiet mit der Ordnungsnummer (1) und dort ausschließlich in den Erdgeschossen zulässig. Für die nachgenannten Betriebe im Kerngebiet gelten die folgenden Geschossflächen als Höchstmaß: Einzelhandelsbetriebe des täglichen Bedarfs: 200 m², Fachmärkte für Sport und Freizeit: 1300 m², Betriebe des Lebensmittel-Handwerkes: 175 m², Dienstleistungen: 125 m², Gastronomie: 500 m². Weitere Betriebe des Einzelhandels sind unzulässig. Fachmärkte für Sport und Freizeit sind ausschließlich zur Versorgung des Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Sport-, Gesundheits- und Freizeitzentrum“ und der „Grünfläche Parkanlage Kletterhalle“ zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan