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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt21
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • In den Kerngebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vörführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.