In dem sechsgeschossigen Baukörper auf den Flurstücken 755 und 493 der Gemarkung St. Pauli-Süd am Hein-Köllisch-Platz sind im Erdgeschoß nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.