• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_90018f51-f229-44c3-a949-919d28e5cf53

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_90018f51-f229-44c3-a949-919d28e5cf53
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Sternschanze6
    schluessel
    • §2 Nr.9
    text
    • In den Mischgebieten werden Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 6 Absatz 2 Nummern 6 und 7 BauNVO 1990 ausgeschlossen. In den Teilen des Mischgebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind, sind Vergnügungsstätten, Einzelhandelsgeschäfte mit überwiegendem Erotiksortiment („Sexshops“), Bordelle und sonstige Gewerbebetriebe, deren Zweck auf die Erregung beziehungsweise Befriedigung sexueller Bedürfnisse angelegt ist, unzulässig. In den übrigen Teilen des Mischgebiets werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen. In den Mischgebieten können Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Schank- und Speisewirtschaften nur ausnahmsweise zugelassen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan