In den Baugebieten sind Dächer von Hauptanlagen als Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit maximal 15 Grad Dachneigung auszuführen. Flachdächer und flach geneigte Dächer von Hauptanlagen sind mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen sowie dauerhaft zu erhalten. Ausnahmen von der Dachbegrünung können für Kinderspielflächen und technische Anlagen zugelassen werden. Nicht ausgenommen sind Flächen im Bereich von Anlagen zur Gewinnung solarer Energie.