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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Horn45
    schluessel
    • §2 Nr.2
    text
    • Im allgemeinen Wohngebiet sind durch geeignete Grundriss-gestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan