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    • 6.0
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neustadt51-StPauli46
    schluessel
    • §2 Nr. 9.3
    text
    • Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, zu verlangen, dass die bezeichneten Flächen als allgemein zugängliche Wege hergestellt und unterhalten werden. Es besteht die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung beziehungsweise Verlegung sowie die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan