Auf der mit „(G)“ bezeichneten festgesetzten Fläche für die Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist der Bestand an Bäumen, Sträuchern und Knick-Überhältern zu erhalten und so zu ergänzen und bei Abgang zu ersetzen, dass der Charakter und Umfang als dichtwachsender Gehölzstreifen mit Sichtschutzfunktion erhalten bleibt. Dabei sind insbesondere bestehende Lücken durch Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern zu schließen. Der Knickwall ist zu erhalten und nach temporären Eingriffen wieder herzustellen.