In der zeichnerischen Darstellung wird für den Bereich Kamerstücken — Westgrenze des Flurstücks 86 der Gemarkung Sülldorf — Sülldorfer Knick — Klobbenheeg auf Teilen der ehemaligen Flurstücke 86, 87 und 89 der Gemarkung Sülldorf zweigeschossiges reines Wohngebiet in offener Bauweise festgesetzt. Es sind nicht mehr als zwei Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Die Traufhöhe beträgt max. 5,5 m.