• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_94f03aad-8f98-4d70-ac8b-4e6d90309687

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_94f03aad-8f98-4d70-ac8b-4e6d90309687
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen35
    schluessel
    • §2 Nr.7
    text
    • Das zwischen Lobuschstraße und Klausstraße festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten; ferner die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Das zwischen Spielplatz und Rothestraße festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.