Auf den mit „(c)" bezeichneten Dorfgebieten sind nur Nebenanlagen für Wohnnutzungen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,1, sowie bauliche Anlagen, die Gartenbaubetrieben oder Gewerbebetrieben dienen, wie zum Beispiel Lagerhallen, Werkstattgebäude, Maschinenhallen und Stellplatzanlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6 zulässig.